Die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung

Innerhalb der Europäischen Union (EU) regelt die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie (NEM-RL) das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie dient als Grundlage für die nationalen Gesetze – in Österreich die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV)- die über der europäischen Richtlinie steht.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM)?

NEM sind prinzipiell Lebensmittel, die vorkonfektioniert mit genau dosiertem Inhalt an Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren, essentielle Fettsäuren, Ballaststoffen und Pflanzen- oder Kräuterextrakten in den Handel gelangen.

Kennzeichnung

Zu diesem Zweck müssen insbesondere eingehalten werden:

  • EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) vorgegebenen Richtlinien
  • Bezeichnung Nahrungsergänzungsmittel auf der Verpackung
  • Den Kategorienamen der Zutaten
  • Verzehrempfehlung in Abhängigkeit von der Produkteinheit
  • Warnhinweis, die Zufuhr nicht zu überschreiten
  • Hinweis, dass NEM kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung sind
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern
  • Mikronährstoffe als Menge pro empfohlener Tagesdosis
  • Mikronährstoffe in Prozent pro empfohlener Tagesdosis

Keine Meldepflicht

Nahrungsergänzungsmittel bedürfen keiner Meldung im Vorhinein. Deshalb entscheidet jeder Hersteller auf der Grundlage seiner Verantwortung, welche Zutaten er verwendet.

Eine Frage der Dosierung

Die Abgrenzung zu den Arzneimitteln hängt unter anderem von der Dosierung pro empfohlener Tagesportion ab. Entscheidend ist, welche Dosierung auf der Verpackung als täglich empfohlene Verzehrmenge genannt wird. Beispielsweise gilt für Vitamin D3 von den ernährungsmedizinischen Gesellschaften eine tägliche Dosis von 200I.E. (5µg) als empfehlenswert. Solange die Verzehrempfehlung nicht weit darüber liegt, wird das Präparat als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel eingestuft und darf mit normaler Handelsberechtigung vertrieben werden. Als Medikament verfügbar und apotheken- und rezeptpflichtig ist es allerdings zudem in Ampullen in einer Dosierung von 100.000I.E. zur intramuskulären Injektion verfügbar.

Orthomolekularmedizin – hochdosierte Vitalstoffe

Interessanterweise wird in der Orthomolekularmedizin mit hochdosierten Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen – also mit den Wirkstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln – Krankheiten vorgebeugt und diese auch behandelt. Anstatt von körperfremden Substanzen werden in dieser Spezialdisziplin der Medizin die Gesundheitswirkungen von körpereigenen, essentiellen Stoffen ausgenutzt. Aufgrund der Hochdosis-Therapie und der damit verbundenen Einnahme von großen Mengen an Vitalstoffen muss auf den Reinheitsgrad dieser geachtet werden. Es kann also vorkommen, dass Ihnen ihr Arzt eine höhere Dosis verordnet als rechtlich auf dem Etikett stehen darf. An dieser Stelle verzichte ich bewusst auf die Diskussion, ob die täglichen Zufuhrempfehlungen der ernährungsmedizinischen Gesellschaften wirklich gesundheitlichen Sinn ergeben.

Grenzen

Wer sich reinlesen möchte in die Welt der sicheren oberen Langzeitdosierungen wird bestimmt im Internet fündig auf der Suche nach UL (Upper Intake Level) und NOAEL (no observed adverse effect level).

Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel

Bedingte Rechtssicherheit besteht nach erfolgter Prüfung durch die AGES (Agentur für und Gesundheit und Ernährungssicherheit).

Krankheitsbezogene Aussagen sind nicht erlaubt

Die Aussagen, die auf den Verpackungen getätigt werden dürfen, werden von den Gesetzen stark eingeschränkt, sodass keine Aussagen getroffen werden dürfen, wogegen bzw. wofür der Inhaltsstoff nützt. Nur sehr bedingt sind gesundheitsbezogene Aussagen möglich und vorgeschrieben in den sogenannten Health Claims. Leider führt dies dazu, dass auch Dr. Gmeiner´s Produkte nur solche Health Claim konformen Aussagen führen dürfen.

Keine geseztliche Harmonie innerhalb der Europäischen Union

Unübersichtlicherweise sind bis dato die nationalen Gesetze bezüglich dem Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel nicht harmonisiert.

Das führt beispielsweise dazu, dass die zulässige Dosierung von einem EU-Land zum nächsten EU-Land stark variieren kann. Selbstverständlich besteht auch in der Schweiz ein eigenes nationales Gesetz. Beispielsweise darf in der Schweiz das Spurenelement Selen nur in einer empfohlenen Dosierung von maximal 60µg pro Tagesdosis angeboten werden, während in Österreich Kapseln mit 200µg problemlos erhältlich sind. Als Arzt mit ernährungsphysiologischem Schwerpunkt auf den Vitaminen und Mineralstoffen entdecke ich bei einer Vielzahl meiner Patienten echte Selenmangelzustände und bin dann froh, wenn ich den Patienten 2 Kapseln pro Tag des 200µg Selens verordnen kann. Für dieselbe Dosis müsste man immerhin 6 ½ Kapseln eines schweizerischen Präparates verwenden!

Jetzt verstehen sie, weshalb die angegebene Verzehrempfehlung lediglich eine Empfehlung darstellt und nicht in Stein gemeisselt ist.

Interessant für Sie wäre weiterführend der Blogeintrag Norm-Werte für Norm-Menschen!

Bleiben Sie gesund, Ihr Dr. Simon Gmeiner

 

Dr. Gmeiner’s Naturprodukte

 

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

code